Was macht ein/e Techniker/in für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik?

Techniker/innen im Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Klima­technik ent­werfen Pläne für ent­sprechende Anlagen in gewerb­lichen und privaten Gebäuden. Sie analy­sieren die rele­vanten Daten wie den Energie­bedarf, erstellen Leistungs­ver­zeich­nisse und kalku­lieren die Kosten. Während der Her­stellung und Installa­tion der Anlagen achten sie auf termin­gerechte Umsetzung gemäß den Ent­würfen, führen Abnahmen durch und stellen Rechnungen aus. Zusätzlich beraten sie Kunden/innen hin­sicht­lich Möglich­keiten zur Energie­ein­sparung. Sie nehmen an öffent­lichen Ausschreibungen teil, z. B. von Bauämtern, führen Wirtschaftlichkeitsberechnungen in großen Ver­sorgungs­betrieben durch, optimieren Groß­anlagen und setzen Maß­nahmen zum Umwelt­schutz um.

 

 

Welche Voraussetzungen benötigt man für die Weiterbildung zum/r Techniker/in für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik?

 

Die Zulassungs­voraus­setzungen für Fach­schulen umfassen in der Regel den Abschluss einer aner­kannten Aus­bildung sowie Berufs­erfahrung. Je nach Bundes­land wird ent­weder ein Haupt­schul­abschluss oder mitt­lerer Bildungs­abschluss ver­langt. Typischer­weise werden folgende Kriterien erwartet: Abschluss- bzw. Gesellen­prüfung in einem rele­vanten Beruf, mindestens ein Jahr Berufs­tätig­keit und je nach Region bestimmte schulische Qualifika­tionen. Gegebenen­falls erfolgt eine Aus­wahl durch Bewertung des Durch­schnitts­zeug­nisses der Berufs­schule und der Dauer der Berufs­praxis.

 

Für Techniker-Weiter­bildungen gemäß Rahmen­verein­barung über Fach­schulen gelten diese Voraus­setzungen weit­gehend auch für andere Techniker-Speziali­sierungen, außer Wirt­schafts­technik, die einen Weiter­bildungs­abschluss voraus­setzt.

 

Um die Prüfung erfolg­reich zu bestehen, sind ver­tiefte Kennt­nisse in Physik (Grund­lagen für Heizungs-, Klima- und Lüftungs­technik), Mathe­matik (Kalkula­tion von Angeboten) und technischem Zeichnen erforder­lich. Ingenieur/innen im Bereich Heizungs-, Lüftungs-, Klima­technik müssen bei­spiels­weise Luft­druck oder Raum­feuchtig­keit berück­sichtigen können und benötigen daher physika­lische Grund­kennt­nisse.

 

Des Weiteren sind Rechen­kompetenz wie Dezimal­rechnung oder Prozent­satz­berechnung not­wendig, um Angebots­kalkula­tionen durch­führen zu können. Technisches Zeichnen ist eben­falls wichtig zur Erstellung von Konstruk­tions­unter­lagen im Zusammen­hang mit Heizungs-, Lüftungs- und Klima­anlagen.

 

 

Wie lange dauert die Weiterbildung zum/r Techniker/in für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik?

 

Die berufliche Weiterbildung zum/r staat­lich geprüften Techniker/in in der Fach­richtung Heizungs-, Lüftungs- und Klima­technik ist gesetz­lich reguliert und wird an Fach­schulen ange­boten. Die Voll­zeit­aus­bildung dauert zwei Jahre, die Teil­zeit­aus­bildung drei bis vier Jahre und endet mit einer staat­lichen Abschluss­prüfung.

 

 

Wie geht es nach der Weiterbildung als Techniker/in für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik weiter?

 

Die kontinuierliche Weiterbildung ist ent­scheidend, um das fach­liche Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und an neue Ent­wick­lungen anzu­passen, bei­spiels­weise im Bereich Heizungs­technik, Lüftungs- und Klima­technik, Gebäude­system­technik sowie Konstruk­tion.

 

Zukünftige Trends in der Gestaltung von Wohnungen und Büros könnten dazu führen, dass ver­sorgungs­technische Ein­richtungen über das Internet ver­netzt und gesteuert werden oder die Abwärme von Kälte- und Klima­anlagen genutzt wird. Dies sind poten­zielle wichtige Themen für Techniker/innen in den Bereichen Heizungs-, Lüftungs- und Klima­technik.

 

Aufstiegsweiterbildungen richten sich speziell an Absolventen/innen von Weiter­bildungs­maß­nahmen. Sie ermöglichen eine Erweite­rung des Kompetenz­profils sowie ver­besserte Karriere­chancen durch z. B. die Prüfung zum/r Technischen Betriebs­wirt/in.

 

Ein Studium eröffnet weitere beruf­liche Möglich­keiten (z. B. mit einem Bachelor­abschluss in Ver­sorgungs­technik oder Facility Manage­ment). Durch einen erfolg­reichen Weiter­bildungs­abschluss haben auch Fach­kräfte ohne schulische Hoch­schul­zugangs­berech­tigung Zugang zu einem Studium.